Angaben zu Artikel 3 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
Die folgenden Informationen beschreiben, wie Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigt werden. Unter Nachhaltigkeitsrisiken versteht die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG räumt Nachhaltigkeitsrisiken eine relevante Rolle ein und bezieht Nachhaltigkeitsrisiken als eine Komponente im Anlageentscheidungsprozess bei dem Stuttgarter-Aktien-Fonds (ISIN: LU0383026803), Stuttgarter Dividendenfonds (ISIN: LU0506868503) und Stuttgarter Energiefonds (ISIN: LU0434032149) mit ein. Dabei kann die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG die Berichterstattung von Emittenten zu nicht finanziellen Risiken, Auswertungen Dritter oder andere Daten, die bei der Einschätzung von Nachhaltigkeitsrisiken hilfreich sein könnten, berücksichtigen. Unter Gesamt-Risiko- und Ertragsgesichtspunkten und der Berücksichtigung von Ausschlüssen entscheidet die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG dann, welche Komponenten letztendlich ausschlaggebend sind.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Aufgrund den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 4 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 12 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet: Die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG berücksichtigt nicht die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact – kurz „PAI“). Derzeit sind auf dem Markt keine ausreichenden Daten verfügbar, die zur Ermittlung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen verwendet werden können. Die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung wird die Marktentwicklung in Bezug auf PAIs sowie die entsprechende Datenentwicklung regelmäßig beobachten, um zu beurteilen, ob die PAIs berücksichtigt werden können. Die von der Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG verwalteten Fonds fördern keine nachhaltigen Merkmale bzw. haben nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition im Sinne des Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088.
Angaben zu Artikel 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
Die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG verfügt als Institut über eine Vergütungspolitik. Sie entspricht den aufsichtsrechtlichen Vorgaben und sieht überwiegende fixe Vergütungen vor und beispielsweise keine variablen Vergütungen, die das Institut und seine Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßiger Risiken verleiten würden. Die Vergütungspolitik des Instituts steht grundsätzlich mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.
Letzte Aktualisierung: 22.12.2022