Anlegerrechte

Zusammenfassung der wesentlichen Anlegerrechte

Beschwerdemanagement:
Eine Beschwerde im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Dienstleistungen können Sie unter kurzer Beschreibung des Sachverhalts und Angabe Ihrer Kontaktdaten bei uns per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief einreichen oder persönlich vortragen:

Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG
– Beschwerdemanagement –
Fritz-Elsas-Str. 49, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711/335042-444
Fax: 0711/335042-333
E-Mail: kundenservice@weiler-eberhardt.de

Nach Eingang erhalten Sie zeitnah eine Empfangsbestätigung sowie Informationen zur kostenfreien Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.weiler-eberhardt.de/streitbeilegungsverfahren/.

Außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren für Verbraucher

Unbeschadet einer direkt an unser Haus gerichteten Beschwerde oder einer Klageerhebung können Sie sich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Finanzdienstleistungen an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank sowie bei allen sonstigen Beschwerden im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen an die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden und einen Antrag auf Schlichtung stellen.
Die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei diesen Schlichtungsstellen verpflichtet und wird somit an etwaigen Streitbeilegungsverfahren vor diesen Stellen teilnehmen. Ihren Antrag auf Schlichtung können Sie per Brief, Fax oder E-Mail an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übersenden:

Deutsche Bundesbank
– Schlichtungsstelle –
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
oder
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0) 69 9566-3232
Fax: +49 (0) 69 709090-9901
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de

Schlichtungsstelle bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZRC 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Fax: + 49 (0) 228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

Kollektive Rechtsdurchsetzung:
Anleger haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit an einem kollektiven Rechts-schutzverfahren wie der Musterfeststellungsklage gem. § 606 Zivilprozessordnung oder an einem Kapitalanlegermusterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz teilzunehmen. Vor der Beteiligung an einem der genannten Verfahren und für weitere Details hinsichtlich der Voraussetzungen zur Teilnahme sollten Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.

Mitwirkungspolitik:
Die Weiler & Eberhardt Depotverwaltung AG überwacht im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung die mit den Portfoliogesellschaften verbundenen Aktionärsrechte und handelt in Bezug auf alle bekannten Kapitalmaßnahmen im Rahmen der Anlagestrategien (gemäß § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG). Weitere Informationen erhalten Sie in unserer „Erklärung zur Mitwirkungspolitik gemäß § 134b AktG“, die Sie unter www.weiler-eberhardt.de/mitwirkungspolitik abrufen können.

Anlegerinformationen und –rechte der IPConcept (Luxemburg) S.A. zum Stuttgarter-Aktien-Fonds, Stuttgarter Dividendenfonds und Stuttgarter Energiefonds
Die von der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. veröffentlichten Hinweise zu den Anlegerrechten und relevante Anlegerinformationen zu den Stuttgarter Fonds finden Sie in deutscher Sprache unter: www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html



Stand 05/2022